Willkommen

Im Rahmen vieler Bauvorhaben in Form von Einzelhausstandorten, Wohnsiedlungen oder Schaffung neuer vorhabenbezogener Bebauungspläne, Bebauungspläne oder Satzungen ist der Nachweis von Ausgleichsmaßnahmen die Voraussetzung für die Genehmigung.

Gemäß § 13 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verpflichten sich Bauherren bei bedeutenden Eingriffen in die Natur und Landschaft, adäquate Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzunehmen.

Sollten Ihre Bau- oder Planvorhaben einen erheblichen Einfluss auf die natürliche Umgebung oder das Landschaftsbild haben und zu entsprechenden Maßnahmen führen, unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung.